Frisch gewählter Vereinsvorstand, der gerade einen Verein gegründet hat.

Wie gründet man einen Verein?

Einen Verein zu gründen, ist gar nicht so schwierig. Einige Dinge gibt es jedoch bei der Vereinsgründung zu beachten. In diesem Artikel findet ihr die wichtigsten Informationen darüber, worauf ihr bei der Neugründung eines Vereins achten sollt.

Weshalb gründet man einen Verein?

Viele Leute treffen sich regelmässig, um einer Freizeitbeschäftigung, wie zum Beispiel dem Fussballspielen, nachzugehen. Irgendwann beschliessen sie, gemeinsam Bälle und Trikots zu kaufen, ein Grümpelturnier mit Gleichgesinnten zu organisieren oder am Dorffest einen Stand zu betreiben.

Das ist der Zeitpunkt, um einen Verein zu gründen. Ein Verein bietet viele rechtliche Vorteile, um sich in einer Gruppe von Menschen zu organisieren, aber auch, um sich abzusichern:

  • Für Schulden haftet nur das Vereinsvermögen, nicht die Mitglieder.
  • Die Zuständigkeiten im Verein sind geregelt, der Vorstand leitet den Verein. Mitglieder, die selbst etwas organisieren, sind natürlich immer willkommen.
  • Dank des Mitgliederverzeichnisses ist klar ersichtlich, wer dabei ist und wer nicht.
  • Regelmässige Mitgliederbeiträge sorgen dafür, dass jede Person ihren Anteil an den Kosten der Vereinstätigkeit trägt.

Was braucht es für eine Vereinsgründung?

Eine Vereinsgründung ist gar nicht so kompliziert. Die wichtigsten Elemente sind dabei die Vereinsstatuten, die Vereinsmitglieder und die Gründungsversammlung. Hast du alle drei zusammen, steht deiner Vereinsgründung nichts mehr im Wege.

Statuten für die Vereinsgründung

Vor der Gründungsversammlung erarbeiten die angehenden Vereinsmitglieder Statuten für ihren Verein. Eine kurze Anleitung für die eigenen Statuten findest du im Beitrag Statuten für deinen Verein.

Vereinsmitglieder für die Gründung des Vereins

Zur Gründung eines Vereins sind mindestens zwei Personen erforderlich. Alle gemäss Statuten erforderlichen Positionen (z. B. Präsident:in, Kassier:in oder Aktuar:in) müssen besetzt werden können. Eine maximale Mitgliederzahl ist nicht erforderlich.

Frisch gewählter Vereinsvorstand, der gerade einen Verein gegründet hat.
© iStock, Halfpoint

Die Gründungsversammlung

An der Gründungsversammlung nehmen die Leute teil, die sich in einem Verein organisieren wollen. Sie genehmigen den vorher ausgearbeiteten Entwurf der Statuten und wählen die Organe, das heisst den Vorstand und alle anderen Positionen (Organe), die in den Statuten bezeichnet sind. Anschliessend unterzeichnet der Präsident, die Präsidentin oder das Co-Präsidium den Entwurf der Statuten. Ab diesem Moment sind die Teilnehmenden der Gründungsversammlung stolze Mitglieder ihres eigenen Vereins.

Das Vereinsleben kann losgehen!

Nach der Vereinsgründung geht das Vereinsleben erst richtig los. Der Verein bildet das Fundament für viele tolle Vereinsaktivitäten und gemütliche Vereinsabende. Es braucht aber auch viel ehrenamtliches Engagement von den Mitgliedern und dem Vereinsvorstand, um das aktive Vereinsleben aufrechtzuerhalten und zu gestalten. Viele nützliche Informationen dazu findest du in unserer Sammlung für Vereinswissen.

Die drei wichtigsten Punkte der Vereinsgründung
1. Vereinszweck definieren – Wieso gründet ihr gemeinsam einen Verein?
2. Mitglieder suchen und finden.
3. Vereinsstatuten verfassen
4. Gründungsversammlung veranstalten
…und schon kann es losgehen!

Was hast du bei deiner Vereinsgründung erlebt? Hinterlasse uns einen Kommentar zu eurer Gründungsgeschichte.

4 Kommentare

    • Guten Tag Laura

      Vielen Dank für deine Frage. Als Einzelperson kann man keinen Verein gründen. Ein Verein ist für mehrere (mindestens zwei) Personen gedacht.

      Viele Grüsse
      Webling

  • Hallo Webling,

    müssen die Statuten eines neu zu gründenden Vereins von irgend einer Stelle offiziell bestätigt werden, nach den sie durch die Gründungsversammlung angenommen worden sind?

    Grüsse Andreas

    • Guten Tag Alex

      Die Statuten müssen nur schriftlich vorliegen. Dann können drei Leute gültig einen Verein gründen. Die Richtigkeit der Statuten wird nur dann geprüft, wenn jemand klagt, ansonsten kann der Verein (auch mit nicht ganz korrekten Statuten) ungestört seinen Zweck verfolgen.

      Wir wünschen euch viel Erfolg mit dem Verein.

      Viele Grüsse
      Webling Vereinsverwaltung

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